Rechtsfragen der Bedarfsfeststellung für Leistungen zur Teilhabe
F. Welti · Die Rehabilitation · 2011 · Heft 01 · S. 7-10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Bedarfsfeststellung für Leistungen zur Teilhabe ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Sie ist Voraussetzung für die Entscheidung der Rehabilitationsträger. Es gilt der Grundsatz umfassender Ermittlung von Amts wegen. Diese kann unter Beteiligung von sozialmedizinischen Sachverständigen erfolgen. Es gilt eine Frist von 3 Wochen, bei Notwendigkeit eines Gutachtens von maximal 7 Wochen. Nach dem Kooperationsgrundsatz muss der Bedarf für alle in Betracht kommenden Rehabilitationsträger ermittelt werden. Die praktizierte und in gemeinsamen Empfehlungen festgelegte Konzentration auf sogenannte träger…