CareLit Fachartikel

Bei Dienstantritt innerhalb von 15 Minuten liegt Bereitschaftsdienst, nicht jedoch Rufbereitschaft vor

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 277 bis 281

Dokument
110931
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
277 bis 281
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Rufbereitschaft sind immer wieder Anlass zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Insbesondere Fragen des Aufenthaltsorts, der Erreichbarkeit sowie die Zeitspanne zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme sind hierbei von besonderer praktischer Relevanz.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST AVR ARBEITNEHMER MITARBEITER ENTSCHEIDUNG EINRICHTUNG PflegeRecht Neuwied