CareLit Fachartikel
Bei Dienstantritt innerhalb von 15 Minuten liegt Bereitschaftsdienst, nicht jedoch Rufbereitschaft vor
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 277 bis 281
Dokument
110931
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Rufbereitschaft sind immer wieder Anlass zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Insbesondere Fragen des Aufenthaltsorts, der Erreichbarkeit sowie die Zeitspanne zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme sind hierbei von besonderer praktischer Relevanz.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
AVR
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
EINRICHTUNG
PflegeRecht
Neuwied