CareLit Fachartikel
Pflegefachkräfte sind bei absoluter Weisungsgebundenheit als sozial-versicherungspf lichtig beschäftigt anzusehen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 300 bis 304
Dokument
110935
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht von Pflegefachkräften. Die Klägerin, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt, war der Auffassung, dass ein Teil der bei ihr tätigen Pflegefachkräfte als Selbständige auf Honorarbasis tätig sind und somit nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
PFLEGEPERSONAL
RECHTSPRECHUNG
DIENSTPLAN
PflegeRecht
Neuwied