CareLit Fachartikel
Das Eincremen von 9 bzw. 10-jährigen Mädchen an der Scheide mit medizinischer Salbe stellt einen sexuellen Missbrauch von Kindern dar
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 305 bis 316
Dokument
110936
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um einen auch ausgebildeten Krankenpfleger, der aber nunmehr den Beruf des Sozialpädagogen in der Kinderund Jugendarbeit ausübt. Bei einer Freizeitmaßnahme der ihm anvertrauten Heimkinder hatte er die pädagogische und medizinische Gesamtleitung inne. Im Rahmen dieser Eigenschaft hat er unter dem Vorwand, behand-lungspflegerische Maßnahmen an einigen Kindern vornehmen zu müssen, nachweislich zumindest zwei Kinder sexuell missbraucht.
Schlagworte
MÄDCHEN
KIND
TÄTIGKEIT
BETREUUNG
ELTERN
EINRICHTUNG
PflegeRecht
Neuwied