CareLit Fachartikel

Das Eincremen von 9 bzw. 10-jährigen Mädchen an der Scheide mit medizinischer Salbe stellt einen sexuellen Missbrauch von Kindern dar

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 305 bis 316

Dokument
110936
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
305 bis 316
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um einen auch ausgebildeten Krankenpfleger, der aber nunmehr den Beruf des Sozialpädagogen in der Kinderund Jugendarbeit ausübt. Bei einer Freizeitmaßnahme der ihm anvertrauten Heimkinder hatte er die pädagogische und medizinische Gesamtleitung inne. Im Rahmen dieser Eigenschaft hat er unter dem Vorwand, behand-lungspflegerische Maßnahmen an einigen Kindern vornehmen zu müssen, nachweislich zumindest zwei Kinder sexuell missbraucht.

Schlagworte

MÄDCHEN KIND TÄTIGKEIT BETREUUNG ELTERN EINRICHTUNG PflegeRecht Neuwied