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Regelungen novellieren

Stärker, L.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2009 · Heft 6 · S. 30 bis 31

Dokument
110988
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung, Wien
Autor:innen
Stärker, L.;
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 4
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2009-06-25 00:00:00
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

Mit Anfang 2008 traten verschärfte Antikorruptionsregelungen in Kraft. Diese befinden sich überwiegend im Strafgesetzbuch, aber auch z. B. in § 108 Medizin-Produkte-Gesetz, in § 55a Arzneimittelgesetz und in § 10 UWG. Nach den neuen Bestimmungen ist - vereinfacht gesagt - sowohl die aktive als auch die passive Beeinflussung beziehungsweise Vorteilsgabe oder -annähme für pflichtgemäßes wie auch pflichtwidriges Agieren oder Unterlassen verboten. Hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Antikorruptionsregelungen besteht eine Vielzahl offener Fragen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN TÄTIGKEIT AUFGABENSTELLUNG FORTBILDUNG GESETZGEBUNG KORRUPTION UNSICHERHEIT FORSCHUNG UNIVERSITÄTEN ÄRZTE Österreichische Ärztezeitung Wien