10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer…
U Heudorf · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In §23 werden Krankenhäuser erstmals verpflichtet, nosokomiale Infektionen (NI) und Krankheitserreger mit besonderen Resistenzen (MRE) aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Pflicht zur Meldung nosokomialer Ausbrüche (§6 Abs.3) hingegen war bereits im Bundesseuchengesetz geregelt, brachte also für die Kliniken nichts Neues. Erfahrungen aus Frankfurt: Das Gesundheitsamt hatte unmittelbar nach Inkrafttreten des IfSG alle Einrichtungen über die Neuerungen informiert, die Festlegung der sog. Indikatoroperationen sowie weiterer NI und der MRE angemahnt. Bis h…