CareLit Fachartikel

10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer…

U Heudorf · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 03

Dokument
1110149
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
U Heudorf
Ausgabe
Heft 03 / 2012
Seiten
–
Erschienen: 2012-03-15 00:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In §23 werden Krankenhäuser erstmals verpflichtet, nosokomiale Infektionen (NI) und Krankheitserreger mit besonderen Resistenzen (MRE) aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Pflicht zur Meldung nosokomialer Ausbrüche (§6 Abs.3) hingegen war bereits im Bundesseuchengesetz geregelt, brachte also für die Kliniken nichts Neues. Erfahrungen aus Frankfurt: Das Gesundheitsamt hatte unmittelbar nach Inkrafttreten des IfSG alle Einrichtungen über die Neuerungen informiert, die Festlegung der sog. Indikatoroperationen sowie weiterer NI und der MRE angemahnt. Bis h…

Schlagworte

Krankenhaus Das Gesundheitswesen