Könnte das eine Berufskrankheit sein? – Differentialdiagnose fibrosierender Lungenerkrankungen
J Rodenwaldt · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2012 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Meldepflicht ist im SGB VII gesetzlich verankert. Hat ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, dass bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muss er dies dem Träger der Unfallversicherung oder den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen unverzüglich anzeigen. Inhalationsschäden der Lunge können in besonderem Maße als Folge berufsbedingter Einwirkungen alveolargängiger Schadstoffe entstehen. Abhängig der Lungengängigkeit und von den Eigenschaften der Substanzen führt die Einatmung von verschiedenen Stäuben zu sehr unterschiedlichen Folgeerscheinungen. Der in den Lun…