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Bettgitter abgelehnt -kein Schmerzensgeld nach Sturz

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 7 · S. 718 bis 720

Dokument
111031
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
718 bis 720
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Patient die Anbringung eines Bettgitters ablehnt, haftet das Krankenhaus nicht bei späteren Sturzverletzungen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil vom 28. Mai 2008 und wies damit die Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. Zwar sei ein Krankenhaus verpflichtet, den Patienten vor möglichen Verletzungsgefahren zu schützen. Eine Haftung entfalle jedoch, wenn der Patient eigenverantwortlich

Schlagworte

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