CareLit Fachartikel
Bettgitter abgelehnt -kein Schmerzensgeld nach Sturz
Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 7 · S. 718 bis 720
Dokument
111031
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Patient die Anbringung eines Bettgitters ablehnt, haftet das Krankenhaus nicht bei späteren Sturzverletzungen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil vom 28. Mai 2008 und wies damit die Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. Zwar sei ein Krankenhaus verpflichtet, den Patienten vor möglichen Verletzungsgefahren zu schützen. Eine Haftung entfalle jedoch, wenn der Patient eigenverantwortlich
Schlagworte
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
SCHLAF
RECHT
GERICHT
PATIENTEN
BODEN
RÜCKEN
ES
BETTEN
ZEIT
GESTEN
KOMA
TELEFON
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