CareLit Fachartikel

Klare Abgrenzung

Möwisch, A.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 7 · S. 33

Dokument
111042
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
33
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Einrichtungen stehen häufig vor der Entscheidung, ob z.B. das Hochstellen eines Bettgitters eine Fixierungsmaßnahme ist, die der Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht bedarf. Auch die Gabe von Medikamenten, kann eine Fixierungsmaßnahme sein, die durch den Betreuungsrichter genehmigt werden muss. Dabei hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Betreuungsrichter unterschiedliche Maßstäbe anwenden und es Abgrenzungsschwierigkeiten gibt.

Schlagworte

EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG SCHUTZMASSNAHME STATION SPEZIALMATRATZE BEDARFSPLANUNG PRAXIS DOKUMENTATION FORTBEWEGUNG KOMA ES BEURTEILUNG Altenheim Hannover