CareLit Fachartikel
Klare Abgrenzung
Möwisch, A.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 7 · S. 33
Dokument
111042
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einrichtungen stehen häufig vor der Entscheidung, ob z.B. das Hochstellen eines Bettgitters eine Fixierungsmaßnahme ist, die der Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht bedarf. Auch die Gabe von Medikamenten, kann eine Fixierungsmaßnahme sein, die durch den Betreuungsrichter genehmigt werden muss. Dabei hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Betreuungsrichter unterschiedliche Maßstäbe anwenden und es Abgrenzungsschwierigkeiten gibt.
Schlagworte
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
SCHUTZMASSNAHME
STATION
SPEZIALMATRATZE
BEDARFSPLANUNG
PRAXIS
DOKUMENTATION
FORTBEWEGUNG
KOMA
ES
BEURTEILUNG
Altenheim
Hannover