CareLit Fachartikel
Doppelte Haushaltsführung für Inhaber einer Tierarztpraxis 2012
N.N. · kleintier konkret · 2012 · Heft 04 · S. 30-31
Dokument
1110665
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Doppelte Haushaltsführung liegt immer dann vor, wenn der Inhaber einer Tierarztpraxis außerhalb des Ortes der Praxis seinen Familienhausstand unterhält und am Ort der Praxis eine Zweitwohnung hat. Die daraus resultierenden teils beträchtlichen Mehraufwendungen können steuerlich abgesetzt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Und das ist neuerdings eigentlich immer der Fall.
Schlagworte
Doppelte
Haushaltsführung
Immer
Praxis
Inhaber
Tierarztpraxis
Liegt
Außerhalb
Ortes
Seinen
Familienhausstand
Unterhält
kleintier konkret