Alternative Schmerztherapie – leitliniengerecht
B Kügelgen, C Kügelgen · Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin · 2012 · Heft 08
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Chronische Schmerzen gehen regelmäßig mit Teilhabeeinschränkungen einher, von daher ist die Rehabilitation die geeignete Behandlungsform, Schmerzpraxen können nicht Rehabilitation ersetzen, ebensowenig wie Krankenhausbehandlungen. Nach der S3-Leitlinie LONTS sind betäubende Maßnahmen bis auf Ausnahmen (tumorbedingte Schmerzen, Palliativmedizin, akute Schmerzen) nicht wirksam. Therapieziel ist nicht Betäubung, sondern das selbstbestimmte Leben und Wiedergewinn an Teilhabe. In einem Kooperationsmodell mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz werden seit 7 Jahren Patienten mit chronischen posttraumatischen Schmerzen ohn…