Pharmaunternehmer und Apotheker können sich nicht auf freie Preisgestaltung bei Abgabe von Blutplasma berufen
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 66 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pharmaunternehmen können die Preise der von ihnen hergestellten Arzneimittel zunächst frei bestimmen. Ein einheitlicher Abgabepreis für den Endverbraucher ist jedoch sicherzustellen. Damit soll im Hinblick auf die Beratungsfunktion der Apotheken ein Preiswettbewerb auf dieser Ebene ausgeschlossen werden. Für die gesetzlichen Krankenkassen jedoch werden die Arzneimittelkosten durch den gesetzlichen Herstellerrabatt (im Jahr 2004 betrug dieser 16%) reduziert. Der Rabatt ist auch bei Blutderivaten zu gewähren, da es sich hierbei um apothekenpflichtige Fertigarzneimittel handelt, für welche die Arzneimittel-Preisvor…