CareLit Fachartikel

Pharmaunternehmer und Apotheker können sich nicht auf freie Preisgestaltung bei Abgabe von Blutplasma berufen

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 66 bis 72

Dokument
111110
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
66 bis 72
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Pharmaunternehmen können die Preise der von ihnen hergestellten Arzneimittel zunächst frei bestimmen. Ein einheitlicher Abgabepreis für den Endverbraucher ist jedoch sicherzustellen. Damit soll im Hinblick auf die Beratungsfunktion der Apotheken ein Preiswettbewerb auf dieser Ebene ausgeschlossen werden. Für die gesetzlichen Krankenkassen jedoch werden die Arzneimittelkosten durch den gesetzlichen Herstellerrabatt (im Jahr 2004 betrug dieser 16%) reduziert. Der Rabatt ist auch bei Blutderivaten zu gewähren, da es sich hierbei um apothekenpflichtige Fertigarzneimittel handelt, für welche die Arzneimittel-Preisvor…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE APOTHEKER GESUNDHEIT APOTHEKEN HÖHE DIALYSE PERSONEN ÄRZTE KRANKENHÄUSER BLUT PATIENTEN ARZNEIMITTELKOSTEN SICHERHEIT