CareLit Fachartikel
Werbung für die Antibabypille
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 82 bis 84
Dokument
111113
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer im Rahmen eines Internet-Shopping-Portals für eine Antibabypille wirbt, etwa durch den Hinweis auf eine bestimmte Platzierung oder durch günstige Bestellmöglichkeiten bei Online-Apotheken, handelt selbst wettbewerbswidrig, auch wenn er nicht am Absatz des Arzneimittels unmittelbar beteiligt ist.
Schlagworte
MARKETING
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
WETTBEWERB
UNTERNEHMEN
INTERNET
WERBUNG
ES
EIGNUNG
AUFMERKSAMKEIT
Apotheken Recht
Baden-Baden