CareLit Fachartikel
Erweiterte Honorarverteilung
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 59 bis 60
Dokument
111116
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommt es nach dem Tod einer Ärztin zu Überzahlungen der Erweiterten Honorarverteilung der KV Hessen, so kann die Überzahlung im Wege eines Öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs gegenüber dem Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.
Schlagworte
FRAU
TOD
VEREINBARUNG
HESSEN
INFORMATION
RECHTSPRECHUNG
ZAHN
WAHRSCHEINLICHKEIT
SICHERHEIT
HÖHE
SCHREIBEN
ZEIT
PATIENTEN
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden