CareLit Fachartikel

Patient muss für medizinisches Gerät Miete zahlen, wenn er es nach Behandlung nicht rechtzeitig zurückgibt

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 60

Dokument
111117
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
60
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Wird ein medizinisches Gerät vom Arzt auf Zeit verordnet, kommt zwischen dem Verleiher des Geräts und dem Patienten ein Mietvertrag zustande mit der Folge, dass dieser Miete zu zahlen hat, wenn er das Gerät nach Ablauf der Verordnung noch weiter behält.

Schlagworte

GERÄT MIETE THERAPIE ZEIT ENTSCHÄDIGUNG PATIENT SCHREIBEN PATIENTEN Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden