CareLit Fachartikel
Patient muss für medizinisches Gerät Miete zahlen, wenn er es nach Behandlung nicht rechtzeitig zurückgibt
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 60
Dokument
111117
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein medizinisches Gerät vom Arzt auf Zeit verordnet, kommt zwischen dem Verleiher des Geräts und dem Patienten ein Mietvertrag zustande mit der Folge, dass dieser Miete zu zahlen hat, wenn er das Gerät nach Ablauf der Verordnung noch weiter behält.
Schlagworte
GERÄT
MIETE
THERAPIE
ZEIT
ENTSCHÄDIGUNG
PATIENT
SCHREIBEN
PATIENTEN
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden