CareLit Fachartikel
Keine Eilbedürftigkeit des Anspruchs eines Arztes gegenüber einer Krankenkasse, die Information über Erprobungsverfahren gegenüber seinen Patienten zu unterlassen
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 65 bis 68
Dokument
111120
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schließen Krankenversicherungen und Ärzteverbände Verträge für die Erprobung neuer Versorgungsund Vergütungsformen bei einer bestimmten Erkrankung, und informieren die Krankenkassen die bei ihnen versicherten Patienten über das Programm und die daran teilnehmenden Ärzte, ist für die Durchsetzung eines eventuell gegebenen Unterlassungsanspruches eines Arztes, der dem Vertrag nicht beigetreten ist, kein Eilbedürfnis gegeben.
Schlagworte
THERAPIE
VERTRAG
RECHTSPRECHUNG
INJEKTION
KOSTEN
EVIDENCE-BASED MEDICINE
KOSTENERSTATTUNG
ES
PRAXIS
PATIENTEN
LEISTUNG
KRANKENUNTERLAGEN
VERTRÄGE
KRANKHEIT
BLUTGEFÄSSE
DEUTSCHLAND