CareLit Fachartikel
Keine Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen täglichen Alkoholkonsums außerhalb der Sprechstundenzeiten
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 78 bis 84
Dokument
111123
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umstand, dass ein Vertragsarzt 60 g Alkohol pro Tag konsumiert, kann für sich genommen eine Trunksucht im Sinne der Zulassungsverordnung für Ärzte nicht begründen. Auch wenn ein pathologisches Trinkverhalten belegt ist, können Folgerungen auf das Vorliegen von Trunksucht daraus nur im Zusammenhang mit weiteren Umständen gezogen werden, die ihrerseits die Feststellung negativer Auswirkungen des Trinkver-haltens auf die Tätigkeit als Vertragsarzt erlauben.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
GUTACHTEN
WIRKUNG
GRUNDGESETZ
ICD
PSYCHIATRIE
GLAS
BERATUNG
EIGNUNG
PATIENTEN
VERTRAUEN
BEVÖLKERUNG
BIER
WEIN
LEITLINIEN