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Keine Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen täglichen Alkoholkonsums außerhalb der Sprechstundenzeiten

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 5 · S. 78 bis 84

Dokument
111123
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
78 bis 84
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Der Umstand, dass ein Vertragsarzt 60 g Alkohol pro Tag konsumiert, kann für sich genommen eine Trunksucht im Sinne der Zulassungsverordnung für Ärzte nicht begründen. Auch wenn ein pathologisches Trinkverhalten belegt ist, können Folgerungen auf das Vorliegen von Trunksucht daraus nur im Zusammenhang mit weiteren Umständen gezogen werden, die ihrerseits die Feststellung negativer Auswirkungen des Trinkver-haltens auf die Tätigkeit als Vertragsarzt erlauben.

Schlagworte

TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG GUTACHTEN WIRKUNG GRUNDGESETZ ICD PSYCHIATRIE GLAS BERATUNG EIGNUNG PATIENTEN VERTRAUEN BEVÖLKERUNG BIER WEIN LEITLINIEN