CareLit Fachartikel
Zentrumszuschläge für Traumazentren
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2013 · Heft 01 · S. 30-32
Dokument
1111489
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Krankenhausentgeltgesetz können Zentren und Strukturen, die besondere Aufgaben erfüllen, die über die Aufgabenstellung eines einzelnen Krankenhauses hinausgehen, sogenannte Zentrumszuschläge von den Krankenkassen erhalten. Das Traumanetzwerk Schleswig-Holstein ist bundesweit das erste Netzwerk, das solche Zuschläge erhält.
Schlagworte
Zentrumszuschläge
Krankenhausentgeltgesetz
Zentren
Strukturen
Besondere
Aufgaben
Erfüllen
Aufgabenstellung
Einzelnen
Krankenhauses
Hinausgehen
Sogenannte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten