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Das bayerische Gesetz schränkt Besuchsverbote situativ ein

Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 6 · S. 6

Dokument
111177
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
6
Erschienen: 2009-06-19 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Besuchsverbote in Heimen sind nicht so selten, wie man denken könnte. Sie scheinen insbesondere dann aufzutreten, wenn der Bewohner seine Wünsche nicht mehr eindeutig ausdrücken kann und ein Betreuer bestellt wurde. Der Grund liegt oftmals in der mangelnden bzw. gescheiterten Kommunikation zwischen Heim-leitung und Ausgesperrten. Dies zeigen Beispiele aus Bayern.

Schlagworte

KRANKENZIMMER BAYERN EINRICHTUNG ESSEN GESCHICHTE GESETZ KOMMUNIKATION PERSONEN SCHREIBEN LEBEN MENSCHEN INTERNET Care konkret Hannover