CareLit Fachartikel
Das bayerische Gesetz schränkt Besuchsverbote situativ ein
Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 6 · S. 6
Dokument
111177
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besuchsverbote in Heimen sind nicht so selten, wie man denken könnte. Sie scheinen insbesondere dann aufzutreten, wenn der Bewohner seine Wünsche nicht mehr eindeutig ausdrücken kann und ein Betreuer bestellt wurde. Der Grund liegt oftmals in der mangelnden bzw. gescheiterten Kommunikation zwischen Heim-leitung und Ausgesperrten. Dies zeigen Beispiele aus Bayern.
Schlagworte
KRANKENZIMMER
BAYERN
EINRICHTUNG
ESSEN
GESCHICHTE
GESETZ
KOMMUNIKATION
PERSONEN
SCHREIBEN
LEBEN
MENSCHEN
INTERNET
Care konkret
Hannover