CareLit Fachartikel
Der Sponsorbegriff bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln
Koyuncu, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 272 bis 274
Dokument
111185
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Arzneimittelgesetz können Personengesellschaften nicht Sponsor einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln sein. Das bedeutet konkret, dass klinische Prüfungen, die — wie in der Praxis nicht unüblich — von Pharmaunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft durchgeführt werden (etwa als „GmbH & Co. KG), nach deutschem Arzneimittelrecht ohne rechtmäßigen Sponsor erfolgen. Zu diesem für die Praxis ersichtlich nicht unproblematischen Ergebnis führt jedenfalls § 4 Abs. 24 AMG bei strikter Wortlautanwendung.
Schlagworte
RICHTLINIE
UNTERNEHMEN
RECHT
NORM
RECHTSFORM
ORGANISATION
APOTHEKEN
VERSTÄNDNIS
BERLIN
PRAXIS
MENSCHEN
PERSONEN
ES
INTENTION
LITERATUR
MEDIZINPRODUKTERECHT