Zum Begriff der „Werbung — Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel durch einen aus eigenem Antrieb handelnden Dritten
Tillmanns, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 277 bis 281
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die von einem Dritten vorgenommene Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel, namentlich über dessen heilende oder verhütende Eigenschaften, auch dann als Werbung im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn dieser Dritte aus eigenem Antrieb und in völliger — rechtlicher und tatsächlicher — Un…