CareLit Fachartikel
Gericht kann therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels anhand von Unterlagen und EMEA-Leirlinien auch ohne Sachverständigen beurteilen
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 297 bis 299
Dokument
111191
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gericht kann im Rahmen eines Nachzulassungsverfahrens durch Hinzuziehung der eingereichten Unterlagen sowie der „Leitlinie zu den klinischen Anforderungen an lokal anwendbare, lokal wirksame Produkte mit bekannten Bestandteilen der Europäischen Arzneunit-telagentur die therapeutische Wirksamkeit eines Medikaments selbst beurteilen. Solange weder Studien zu dem Arzneimittel ergänzt werden müssen noch der Sachverhalt im Übrigen weiter aufgeklärt werden muss, bedarf es nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
BEURTEILUNG
GERICHT
LEITLINIE
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEIT
UNTERLAGEN
ZULASSUNG
NAMEN
SICHERHEIT
ARBEIT
LEITLINIEN
WISSENSCHAFT