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Pharmaunternehmer und Apotheker können sich nicht auf freie Preisgestaltung bei Abgabe von Blutplasma berufen

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 299 bis 304

Dokument
111192
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
299 bis 304
Erschienen: 2009-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Pharmaunternehmen können die Preise der von ihnen hergestellten Arzneimittel zunächst frei bestimmen. Ein einheitlicher Abgabepreis für den Endverbraucher ist jedoch sicherzustellen. Damit soll im Hinblick auf die Beratungsfunktion der Apotheken ein Preiswettbewerb auf dieser Ebene ausgeschlossen werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG KRANKENKASSE APOTHEKER RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT APOTHEKE ES NAMEN BEURTEILUNG SICHERHEIT ARBEIT LEITLINIEN WISSENSCHAFT APOTHEKEN PATIENTEN