CareLit Fachartikel

Pflegesatzrechtliche Nettomethode durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt

Leber, W.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 7 · S. 659 bis 661

Dokument
111276
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Leber, W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 101
Seiten
659 bis 661
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der im Klageverfahren beigeladene Krankenhaus träger betreibt ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V. Da von Seiten der Kostenträger in Einzelfällen die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit gemäß § 39 SGB V bestritten worden ist und eine Kostenübernahme abgelehnt wurde, hat der Krankenhausträger im Jahr 2003 geforderte Vergütungen in Höhe von insgesamt 12 479 € nicht erhalten.

Schlagworte

KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG URTEIL EINNAHMEN THERAPIE SCHIEDSSTELLE PATIENTEN KRANKHEIT LITERATUR PRAXIS HÖHE KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG LEISTUNG NAHRUNGSMITTEL HAND