CareLit Fachartikel
Umsatzsteuerpflicht von organschaftiieh verbundenen Pflegeeinrichtungen
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 172 bis 173
Dokument
111340
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sind Pflegeeinrichtungen organschaftiieh miteinander verbunden, hat dies zur Folge, dass die von der Organgesellschaft bewirkten Umsätze an Dritte dem Organträger zuzurechnen sind und die Leistungen untereinander nicht der Umsatzsteuer unterliegen
Schlagworte
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
PERSONAL
PFLEGEHEIM
ENTSCHEIDUNG
ES
PERSONEN
WOHNUNG
GESELLSCHAFTEN
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
NAMEN
BODEN
VERWALTUNGSPERSONAL
FÜHRUNG