CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen fehlerhafter Betreuung bei einer schicksalhaften Entwicklung eines Dekubitus
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 174 bis 176
Dokument
111341
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht aus medizinischer Sicht fest, dass sich ein Dekubitus schicksalhaft entwickelt hat und alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung und Unterbrechung des zu seiner Ausbildung führenden Krankheitsverlaufes getroffen worden sind, so kann sich die Unterlassung zusätzlicher pflegerischer Maßnahmen nicht mehr in einer zum Schadensersatz verpflichtenden Weise auf den sich daran erst anschließenden medizinischen Geschehensablauf auswirken.
Schlagworte
DEKUBITUS
EINRICHTUNG
SCHADENSERSATZ
PFLEGEHEIM
BETREUUNG
DEKUBITUSPROPHYLAXE
Maßnahmen
Steht
Medizinischer
Sicht
Schicksalhaft
Entwickelt
Notwendigen
Verhinderung
Unterbrechung
Seiner