CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen fehlerhafter Betreuung bei einer schicksalhaften Entwicklung eines Dekubitus

Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 174 bis 176

Dokument
111341
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
174 bis 176
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Steht aus medizinischer Sicht fest, dass sich ein Dekubitus schicksalhaft entwickelt hat und alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung und Unterbrechung des zu seiner Ausbildung führenden Krankheitsverlaufes getroffen worden sind, so kann sich die Unterlassung zusätzlicher pflegerischer Maßnahmen nicht mehr in einer zum Schadensersatz verpflichtenden Weise auf den sich daran erst anschließenden medizinischen Geschehensablauf auswirken.

Schlagworte

DEKUBITUS EINRICHTUNG SCHADENSERSATZ PFLEGEHEIM BETREUUNG DEKUBITUSPROPHYLAXE BLASE FERSE FUSS HÖHE STEUERN GESUNDHEITSWESEN BERATUNG BEURTEILUNG NATUR Rechtsdepesche