CareLit Fachartikel

Krankenhaushaftung für Sturz bei verweigertem Bettgitter

Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 178 bis 179

Dokument
111343
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
178 bis 179
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Krankenhausaufnahmevertrag verpflichtet das Klinikpersonal, einen unruhig schlafenden Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auch vor der Gefahr zu schützen, sich bei einem Sturz aus dem Bett zu verletzen. Gleichwohl muss trotz einer bestehenden Indikation zum Anbringen von Bettgittern davon abgesehen werden, wenn der bewusstseinsklare Patient eine derartige Sicherungsmaßnahme ablehnt. Die Beachtlichkeit von dessen Willenserklärung setzt ferner voraus, dass eine Aufklärung über die mit den Risiken verbundene Verweigerung erfolgt ist.

Schlagworte

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