CareLit Fachartikel
Krankenhaushaftung für Sturz bei verweigertem Bettgitter
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 178 bis 179
Dokument
111343
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Krankenhausaufnahmevertrag verpflichtet das Klinikpersonal, einen unruhig schlafenden Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auch vor der Gefahr zu schützen, sich bei einem Sturz aus dem Bett zu verletzen. Gleichwohl muss trotz einer bestehenden Indikation zum Anbringen von Bettgittern davon abgesehen werden, wenn der bewusstseinsklare Patient eine derartige Sicherungsmaßnahme ablehnt. Die Beachtlichkeit von dessen Willenserklärung setzt ferner voraus, dass eine Aufklärung über die mit den Risiken verbundene Verweigerung erfolgt ist.
Schlagworte
PATIENT
SCHLAF
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
STURZ
VERLETZUNG
ES
PATIENTEN
BODEN
RÜCKEN
MENSCHEN
LEBENSERWARTUNG
GESUNDHEITSWESEN
EUROPA
ÄRZTE
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