CareLit Fachartikel

Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 7 · S. 264 bis 267

Dokument
111400
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
264 bis 267
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Teilzeitbeschäftigte, die ständig Schichtund Wechselschichtarbeit i. S. v. § 7 TVöD leisten, haben keinen Anspruch auf die tarifliche Schichtund Wechselschichtzulage in voller Höhe. Diese Zulagen stehen Teilzeitbeschäftigten nach §24 Abs. 2 TVöD nur anteilig in Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu.

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT LEISTUNG SCHICHTARBEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER TARIFVERHANDLUNGEN ES ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung Berlin