CareLit Fachartikel
Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 7 · S. 264 bis 267
Dokument
111400
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Teilzeitbeschäftigte, die ständig Schichtund Wechselschichtarbeit i. S. v. § 7 TVöD leisten, haben keinen Anspruch auf die tarifliche Schichtund Wechselschichtzulage in voller Höhe. Diese Zulagen stehen Teilzeitbeschäftigten nach §24 Abs. 2 TVöD nur anteilig in Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSZEIT
LEISTUNG
SCHICHTARBEIT
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
TARIFVERTRAG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
TARIFVERHANDLUNGEN
ES
ARBEITSLEISTUNG
VERSTÄNDNIS
Die Personalvertretung
Berlin