Berufsunterbrechungs-Versicherung für Orthopäden
Olga Zöllner · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 06 · S. 639
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den niedergelassenen Orthopäden, der eine eigene Praxis betreibt, kann eine länger andauernde Unterbrechung der Praxis durch Krankheit, Unfall oder durch einen versicherten Sachschaden wie z. B. wegen eines Brandes oder Schadens, verursacht durch Leitungswasser, das finanzielle „Aus“ bedeuten. Ohne dass in dem Unterbrechungszeitraum Einkünfte erzielt werden, laufen die Praxiskosten weiter und ggf. muss ein Praxisvertreter bezahlt werden. Mit diesem Problem konfrontiert werden können auch Chefärzte mit liquidationsberechtigter Tätigkeit.