CareLit Fachartikel
Kostenerstattung von zahnprothetischer Behandlung im EU-Ausland §§ 13 Abs. 4, 87 Abs. 1 a SGB V
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 103 bis 109
Dokument
111493
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Versicherte muss vor Durchführung einer zahnprothe-tischen Behandlung im EU-Ausland der Krankenkasse die Möglichkeit geben, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der erstrebten Zahnersatzversorgung anhand von Röntgenaufnahmen und Voruntersuchungen (Vitalitätsprüfung, Parodontalzustand usw. ) zu beurteilen. Der ausländische Zahnarzt muss nicht zwingend den im Inland vereinbarten Vordruck des Heilund Kostenplans verwenden, sondern es genügt ein „Kostenvoranschlag, aus dem die Befunde und die beabsichtigte zahnprothetische Versorgung ersichtlich sind.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENKASSE
KOSTENERSTATTUNG
TSCHECHIEN
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
ZAHNERSATZ
ES
LEISTUNG
FORMULARE
UNSICHERHEIT
PATIENTEN
RICHTLINIE
HÖHE