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Kostenerstattung von zahnprothetischer Behandlung im EU-Ausland §§ 13 Abs. 4, 87 Abs. 1 a SGB V

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 103 bis 109

Dokument
111493
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
103 bis 109
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Versicherte muss vor Durchführung einer zahnprothe-tischen Behandlung im EU-Ausland der Krankenkasse die Möglichkeit geben, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der erstrebten Zahnersatzversorgung anhand von Röntgenaufnahmen und Voruntersuchungen (Vitalitätsprüfung, Parodontalzustand usw. ) zu beurteilen. Der ausländische Zahnarzt muss nicht zwingend den im Inland vereinbarten Vordruck des Heilund Kostenplans verwenden, sondern es genügt ein „Kostenvoranschlag, aus dem die Befunde und die beabsichtigte zahnprothetische Versorgung ersichtlich sind.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENKASSE KOSTENERSTATTUNG TSCHECHIEN RECHTSPRECHUNG KOSTEN SCHREIBEN UNTERLAGEN ZAHNERSATZ ES LEISTUNG FORMULARE UNSICHERHEIT PATIENTEN RICHTLINIE HÖHE