§ 294a SGB V1 - eine Ermächtigungsgrundlage für gesetzliche Krankenkassen zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen?
Kunz, N.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 85 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verstärkt ist ein Vorgehen gesetzlicher Krankenkassen zu verzeichnen, von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Behandlungsunterlagen, teilweise vollständige Behandlungsakten, herauszuverlangen. Als Ziel verfolgen die Kassen hiermit die eigene Prüfung von vermeintlichen Regressansprüchen nach § 116 SGB X2 gegen Dritte, u. a. auch die Behandlerseite selbst. Begründet wird ein solcher Herausgabeanspruch durch die Kasse mit der durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz — GMG) vom 14. 11. 20033 eingeführten Norm des § 294a SGB V.