CareLit Fachartikel

§ 294a SGB V1 - eine Ermächtigungsgrundlage für gesetzliche Krankenkassen zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen?

Kunz, N.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 85 bis 90

Dokument
111496
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kunz, N.;
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
85 bis 90
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Verstärkt ist ein Vorgehen gesetzlicher Krankenkassen zu verzeichnen, von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Behandlungsunterlagen, teilweise vollständige Behandlungsakten, herauszuverlangen. Als Ziel verfolgen die Kassen hiermit die eigene Prüfung von vermeintlichen Regressansprüchen nach § 116 SGB X2 gegen Dritte, u. a. auch die Behandlerseite selbst. Begründet wird ein solcher Herausgabeanspruch durch die Kasse mit der durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz — GMG) vom 14. 11. 20033 eingeführten Norm des § 294a SGB V.

Schlagworte

KRANKENKASSE NORM MDK SCHWEIGEPFLICHT ANFORDERUNG DATENSCHUTZ RECHTSPRECHUNG UNTERLAGEN ES PATIENTEN ÄRZTE KRANKENHÄUSER BERLIN BERATUNG BEHANDLUNGSFEHLER WAHRNEHMUNG