Kindeswohlsicherung in der Bremer Drogenberatung
E Carneiro Alves · Suchttherapie · 2015 · Heft 08
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: In den letzten Jahren ist in Bremen die Sicherstellung der Kindeswohlsicherung in den Focus der Beratungsarbeit in der Drogenhilfe gekommen. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen des Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verw…