CareLit Fachartikel
Ein Pflegeheim ist nicht per se zumutbar
Sauer, H.; · Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 7 · S. 4
Dokument
111545
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ungedeckten Kosten der ambulanten Pflege z.B. in einer Demenz-WG sind bei sozialhilfebedürftigen Menschen voll vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, wenn eine vollstationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist. Die Beweislast für die Zumutbar-keit einer stationären Versorgung liegt dabei beim Sozialhilfeträger.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
PFLEGE
EINRICHTUNG
KOSTEN
PFLEGEHEIM
RECHT
MENSCHEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
TELEFON
PATIENTEN
DEMENZ
SPRECHEN
RECHTSANWÄLTE
Care konkret
Hannover