CareLit Fachartikel

Ein Pflegeheim ist nicht per se zumutbar

Sauer, H.; · Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 7 · S. 4

Dokument
111545
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Sauer, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
4
Erschienen: 2009-07-03 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die ungedeckten Kosten der ambulanten Pflege z.B. in einer Demenz-WG sind bei sozialhilfebedürftigen Menschen voll vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, wenn eine vollstationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist. Die Beweislast für die Zumutbar-keit einer stationären Versorgung liegt dabei beim Sozialhilfeträger.

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER PFLEGE EINRICHTUNG KOSTEN PFLEGEHEIM RECHT MENSCHEN WOHNGEMEINSCHAFTEN TELEFON PATIENTEN DEMENZ SPRECHEN RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover