CareLit Fachartikel
Pflegeassistenten gehören mit zum anzurechnenden Personal
Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 7 · S. 8
Dokument
111547
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betroffen von der neuen Regelung wären primär solche Einrichtungen, deren Fachkraftquote sich nahe den gesetzlich geforderten 50 Prozent bewegen. „Im Übrigen stellt das Gesetz in § 2 Absatz 6 ausdrücklich klar, dass es nicht über die Frage leistungsrechtlicher Ansprüche entscheidet. Es definiert ausschließlich die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen, die Betreiber eines Unternehmens Betreuungseinrichtung einzuhalten haben, hält das Land sich von Finanzierungsfragen fern
Schlagworte
NORDRHEIN-WESTFALEN
SOZIALHILFETRÄGER
GESETZ
PERSONAL
PROBLEM
RECHT
ALTENPFLEGE
ES
BERATUNG
Care konkret
Hannover