CareLit Fachartikel
Keine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen -Vertretbarkeit ist nur in Bezug auf einzelne Nebenwirkungen zu bewerten
Kuhlen, l.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 33 bis 34
Dokument
111576
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Anwendung von Arzneimitteln muss grundsätzlich immer damit gerechnet werden, dass unerwünschte Wirkungen auftreten können, die der Fortführung der Therapie entgegenstehen und im Extremfall sogar bleibende Schäden auslösen können
Schlagworte
NEBENWIRKUNGEN
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
WISSENSCHAFT
BUNDESGERICHTSHOF
DOSIERUNG
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
INTENTION
ÄRZTE
PATIENTEN
RISIKO
RECHTSANWÄLTE
LEISTUNG
THERAPIE
ZULASSUNG