CareLit Fachartikel

Keine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen -Vertretbarkeit ist nur in Bezug auf einzelne Nebenwirkungen zu bewerten

Kuhlen, l.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 33 bis 34

Dokument
111576
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, l.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
33 bis 34
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Bei der Anwendung von Arzneimitteln muss grundsätzlich immer damit gerechnet werden, dass unerwünschte Wirkungen auftreten können, die der Fortführung der Therapie entgegenstehen und im Extremfall sogar bleibende Schäden auslösen können

Schlagworte

NEBENWIRKUNGEN ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG WISSENSCHAFT BUNDESGERICHTSHOF DOSIERUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR INTENTION ÄRZTE PATIENTEN RISIKO RECHTSANWÄLTE LEISTUNG THERAPIE ZULASSUNG