CareLit Fachartikel
Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung seinSGB V § 73 Abs. 8 Satz 7
Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 47 bis 50
Dokument
111579
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte nutzen Computersoftware unter anderem zur Verordnung von Arzneimitteln. Bislang war Werbung im Rahmen dieser Software ohne Einschränkung erlaubt. Ihre Einnahmen erzielten die Hersteller dieser Software vor allem über ihre Werbekunden, also Pharmaherstel-ler, auf deren Produkte der Arzt bei Nutzung der Software auf vielfaltige Weise hingewiesen wurde.
Schlagworte
MARKETING
SOFTWARE
ZERTIFIZIERUNG
ANWENDER
ERMÄCHTIGUNG
GESETZ
ARZNEIMITTEL
WERBUNG
ES
SCHREIBEN
BERLIN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
RUNDFUNK
LICHT
ÄRZTE