CareLit Fachartikel

Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung seinSGB V § 73 Abs. 8 Satz 7

Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 47 bis 50

Dokument
111579
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
47 bis 50
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Ärzte nutzen Computersoftware unter anderem zur Verordnung von Arzneimitteln. Bislang war Werbung im Rahmen dieser Software ohne Einschränkung erlaubt. Ihre Einnahmen erzielten die Hersteller dieser Software vor allem über ihre Werbekunden, also Pharmaherstel-ler, auf deren Produkte der Arzt bei Nutzung der Software auf vielfaltige Weise hingewiesen wurde.

Schlagworte

MARKETING SOFTWARE ZERTIFIZIERUNG ANWENDER ERMÄCHTIGUNG GESETZ ARZNEIMITTEL WERBUNG ES SCHREIBEN BERLIN FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG RUNDFUNK LICHT ÄRZTE