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Regelungen für den Sozialund Erziehungsdienst im Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD)

Eder, J. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 7 · S. 355 bis 358

Dokument
111613
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J. Dr.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
355 bis 358
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Dem kirchlichen bayerischen Arbeitsvertragsrecht ABD liegt der TVÖD/VKA als Referenztarifvertrag zugrunde. Die Bayerische Regional-KODA als kirchlich zuständige Tarifkommission hatte sich bewusst für den TVöD/VKA als Referenztarifvertrag entschieden, da die Struktur der Einrichtungen und die Struktur des Personals weitgehend mit der Struktur im Bereich der Kommunen vergleichbar ist. Damit gelten auch die „Zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale für den Sozialund Erziehungsdienst des BAT/VKA für die Eingruppierung der Beschäftigten. Mit der Übernahme des TVöD/VKA wurden allerdings auch alle Schwierigkeiten übernommen, di…

Schlagworte

ARBEITGEBER EINGRUPPIERUNG TVÖD EINRICHTUNG LEITUNG TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT KINDERTAGESSTÄTTEN TRAGEN PRAXIS HÖHE ZEIT VERTRÄGE ARBEITSVERHÄLTNIS ROLLE