Regelungen für den Sozialund Erziehungsdienst im Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD)
Eder, J. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 7 · S. 355 bis 358
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem kirchlichen bayerischen Arbeitsvertragsrecht ABD liegt der TVÖD/VKA als Referenztarifvertrag zugrunde. Die Bayerische Regional-KODA als kirchlich zuständige Tarifkommission hatte sich bewusst für den TVöD/VKA als Referenztarifvertrag entschieden, da die Struktur der Einrichtungen und die Struktur des Personals weitgehend mit der Struktur im Bereich der Kommunen vergleichbar ist. Damit gelten auch die „Zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale für den Sozialund Erziehungsdienst des BAT/VKA für die Eingruppierung der Beschäftigten. Mit der Übernahme des TVöD/VKA wurden allerdings auch alle Schwierigkeiten übernommen, di…