CareLit Fachartikel
TarifrechtEingetragene Lebenspartnerschaft - Betriebliche Altersversorgung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 7 · S. 365 bis 369
Dokument
111615
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eingetragene Lebenspartner sind in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichzustellen, soweit am 1.1.2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
RECHT
RICHTLINIE
ALTERSVERSORGUNG
GESETZ
DISKRIMINIERUNG
Eingetragene
Lebenspartner
Betrieblichen
Hinsichtlich
Hinterbliebenenversorgung
Ehegatten
Gleichzustellen
Soweit
Zwischen