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Der Einwand der PKV bleibt auf Wiedervorlage

Leierbach, V.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2009 · Heft 7 · S. 156 bis 157

Dokument
111642
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Leierbach, V.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 61
Seiten
156 bis 157
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der privaten Krankenversicherung (PKV) zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht So wurde etwa der Basistarif als gerechtfertigter Eingriff in die Freiheit der Versicherungsunternehmen gewertet, der diesen zugemutet werden dürfe, weil dadurch gegenwärtig keine schweren Beeinträchtigungen des Sicherungsmodells der PKV absehbar seien.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG ENTWICKLUNG URTEIL GESUNDHEITSWESEN JUNGE KOSTEN FREIHEIT DEUTSCHLAND REGIERUNG MENSCHEN VERSICHERUNGSSCHUTZ PRAXIS GESUNDHEITSAUSGABEN UNFÄLLE PATIENTEN Die Krankenversicherung