PIA vor Gericht: BSG entscheidet erstmals zu Psychiatrischen Institutsambulanzen
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2009 · Heft 7 · S. 408 bis 411
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungs-gesetzes aus dem Jahr 2007 nehmen Krankenhäuser zunehmend nicht nur „ambulante Krankenhausversorgung, sondern mit ihren Ärzten auch spezifisch solche Aufgaben wahr, die bisher dem Vertragsarzt vorbehalten waren. Ein Beispiel bildet die PIA: die Psychiatrische Institutsambulanz. Nach §118 SGB V Absatz 1 haben psychiatrische Krankenhäuser einen Rechtsanspruch auf Zulassung (Ermächtigung) zur ambulanten Behandlung. Entsprechendes gilt nach §118 Absatz 2 SGB V für Allgemeinkrankenhäuser, sofern diese über selbstständige, fachärztlich geleitete psychiatrische Abteilungen verfügen.