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Sonderzahlung (hier: Weihnachtsgeld) - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -Änderungsvorbehalt

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 7 · S. 331 bis 339

Dokument
111704
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
331 bis 339
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wird in einem Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung eines einseitig vom Arbeitgeber vorgegebenen Regelungswerks (Arbeitsund Sozialordnung) Bezug genommen und gleichzeitig die »jeweils gültige Fassung« der Arbeitsund Sozialordnung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags erklärt, wobei auch die Letztere nur »bis zur Vereinbarung einer jeweils neuen Fassung« gelten soll, so liegt hierin ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG MITARBEITER ARBEITSZEIT ARBEITGEBER VERTRAG VERGÜTUNG ZEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE SCHUTZKLEIDUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS RISIKO HÄRTE