CareLit Fachartikel
Sonderzahlung (hier: Weihnachtsgeld) - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -Änderungsvorbehalt
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 7 · S. 331 bis 339
Dokument
111704
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird in einem Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung eines einseitig vom Arbeitgeber vorgegebenen Regelungswerks (Arbeitsund Sozialordnung) Bezug genommen und gleichzeitig die »jeweils gültige Fassung« der Arbeitsund Sozialordnung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags erklärt, wobei auch die Letztere nur »bis zur Vereinbarung einer jeweils neuen Fassung« gelten soll, so liegt hierin ein einseitiges Vertragsänderungsrecht des Arbeitgebers.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
VERTRAG
VERGÜTUNG
ZEIT
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
SCHUTZKLEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
RISIKO
HÄRTE