CareLit Fachartikel
Zweieinhalb Monate dauernde Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung zählt für Bewährungsaufstieg mit
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 7 · S. 339 bis 343
Dokument
111705
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über Vergütungsdifferenzen in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.03.2008. Das Landesarbeitsgericht hatte somit in erster Linie die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Krankheitsperiode der Klägerin vom 04.01.2006 bis 19.03.2006 Auswirkungen auf die Zeiten hinsichtlich des Bewährungsaufstiegs hat oder ob diese diesbezüglich unschädlich sind.
Schlagworte
VERGÜTUNG
ZEIT
URTEIL
ARBEITGEBER
BERLIN
BEWÄHRUNG
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
HÖHE
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
FEHLZEITEN
BESCHEINIGUNG