CareLit Fachartikel

Zweieinhalb Monate dauernde Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung zählt für Bewährungsaufstieg mit

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 7 · S. 339 bis 343

Dokument
111705
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
339 bis 343
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über Vergütungsdifferenzen in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.03.2008. Das Landesarbeitsgericht hatte somit in erster Linie die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Krankheitsperiode der Klägerin vom 04.01.2006 bis 19.03.2006 Auswirkungen auf die Zeiten hinsichtlich des Bewährungsaufstiegs hat oder ob diese diesbezüglich unschädlich sind.

Schlagworte

VERGÜTUNG ZEIT URTEIL ARBEITGEBER BERLIN BEWÄHRUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT HÖHE PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSLEISTUNG FEHLZEITEN BESCHEINIGUNG