CareLit Fachartikel
Kein 3,5facher Satz
Martin H. Stellpflug · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2016 · Heft 04 · S. 353-354
Dokument
1117149
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gehört zu den Berufspflichten eines Facharztes für Orthopädie, angemessene Honorarforderungen zu stellen und für deren Berechnung die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde zu legen. Doch nicht jede Abweichung von Abrechnungsvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.
Schlagworte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten