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Kein 3,5facher Satz

Martin H. Stellpflug · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2016 · Heft 04 · S. 353-354

Dokument
1117149
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Autor:innen
Martin H. Stellpflug
Ausgabe
Heft 04 / 2016
Jahrgang 05
Seiten
353-354
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
2193-5254

Zusammenfassung

Es gehört zu den Berufspflichten eines Facharztes für Orthopädie, angemessene Honorarforderungen zu stellen und für deren Berechnung die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde zu legen. Doch nicht jede Abweichung von Abrechnungsvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

Schlagworte

Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten