CareLit Fachartikel
ZUM SOLDATENRECHT Begriff und Bedeutung einer „Erörterung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 296 bis 300
Dokument
111725
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft die Pflicht, im Rahmen der Anhörung zu einer beabsichtigten Personalmaßnahme die vom Personalrat abgegebene Stellungnahme mit diesem zu erörtern (§20 Satz 3 SBG).
Schlagworte
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
GESPRÄCH
RECHTSPRECHUNG
ZIEL
BEDARFSPLANUNG
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
ES
ZEIT
ZULASSUNG
BUNDESREGIERUNG
EIGNUNG
RICHTLINIE
Die Personalvertretung
Berlin