CareLit Fachartikel
Kabinettsvorlage zur gleitenden Arbeitszeit als Umgehung der Mitbestimmung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 304 bis 305
Dokument
111727
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Umgehung der Mitbestimmung durch einen Beschluss der Landesregierung kann nur dann angenommen werden, wenn die Landesregierung eine Angelegenheit allein in der Absicht an sich zieht, ein sonst erforderliches Mitbestimmungsverfahren zu vermeiden.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
LANDESREGIERUNG
Die Personalvertretung
Berlin