CareLit Fachartikel
Reihenfolge der Freistellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 312 bis 313
Dokument
111730
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem seit Ende 2007 novellierten nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrecht haben Personalräte mit elf oder mehr Mitgliedern (erweiterte Personalräte) bei der Freistellung zunächst die von den Vertretern der Gruppe gewählten Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen.
Schlagworte
PERSONALRAT
GRUPPE
RECHTSPRECHUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
RECHT
PERSONALVERTRETUNG
Personalräte
Freistellung
Novellierten
Nordrhein-Westfälischen
Mitgliedern
Erweiterte
Zunächst
Vertretern
Gewählten
Vorstandsmitglieder