CareLit Fachartikel
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 313 bis 316
Dokument
111731
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Für die (Un-)Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Ausbildungsende im Rahmen eines Auflösungsbegehrens des öffentlichen Arbeitgebers nach §9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG ist allein auf die Ausbildungsdienststelle abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.3.2008 -6 P 16.07-, juris und Beschluss vom 1.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292).
Schlagworte
ARBEITGEBER
AUSBILDUNG
LANDKREIS
ARBEITSPLATZ
BERUFSAUSBILDUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
RECHTSPRECHUNG
UNTERLAGEN
VERTRAUEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
FAMILIE
Die Personalvertretung
Berlin