CareLit Fachartikel

ZUM WEHRBESCHWERDERECHTHeilung fehlerhafter Vertretung des Personalrats.

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 316 bis 317

Dokument
111732
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
316 bis 317
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Wurde der Personalrat in einer Angelegenheit, die nur die Soldaten betrifft, nicht gemeinsam durch den nicht der Gruppe der Soldaten angehörenden Vorsitzenden und ein der Gruppe der Soldaten angehörendes Vorstandsmitglied, sondern allein durch Letzteres vertreten, so kann der Fehler in der Vertretung dadurch geheilt werden, dass der Vorsitzende seine Erklärung als Vertreter des Personalrats nachholt.

Schlagworte

PERSONALRAT GRUPPE ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN WIRKUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN FAMILIE BERATUNG ES WAHRNEHMUNG BEURTEILUNG Die Personalvertretung