CareLit Fachartikel
ZUM WEHRBESCHWERDERECHTHeilung fehlerhafter Vertretung des Personalrats.
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 316 bis 317
Dokument
111732
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wurde der Personalrat in einer Angelegenheit, die nur die Soldaten betrifft, nicht gemeinsam durch den nicht der Gruppe der Soldaten angehörenden Vorsitzenden und ein der Gruppe der Soldaten angehörendes Vorstandsmitglied, sondern allein durch Letzteres vertreten, so kann der Fehler in der Vertretung dadurch geheilt werden, dass der Vorsitzende seine Erklärung als Vertreter des Personalrats nachholt.
Schlagworte
PERSONALRAT
GRUPPE
ENTSCHEIDUNG
VORSCHRIFTEN
WIRKUNG
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
FAMILIE
BERATUNG
ES
WAHRNEHMUNG
BEURTEILUNG
Die Personalvertretung