CareLit Fachartikel
Zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen - Was ist zu beachten?
Kwiatkowski, B.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2009 · Heft 8 · S. 125 bis 127
Dokument
111737
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen Beaufsichtigungsund Betreuungsbedarf. Nach § 87 b SGB XI haben Heime einen Anspruch, leistungsgerechte Zuschläge für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von oben genannten Heimbewohnern zu erhalten. Dazu müssen jedoch einige Auflagen erfüllt sein.
Schlagworte
EINRICHTUNG
KRANKENKASSE
BETREUUNG
VEREINBARUNG
HEIMBEWOHNER
ARBEITSVERTRAG
AMBULANTE PFLEGE
Einen
Zusätzliche
Pflegebedürftige
Demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen
Psychischen
Erkrankungen
Geistigen
Behinderungen