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Zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen - Was ist zu beachten?

Kwiatkowski, B.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2009 · Heft 8 · S. 125 bis 127

Dokument
111737
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen
Autor:innen
Kwiatkowski, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
125 bis 127
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1866-9611
DOI

Zusammenfassung

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen Beaufsichtigungsund Betreuungsbedarf. Nach § 87 b SGB XI haben Heime einen Anspruch, leistungsgerechte Zuschläge für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von oben genannten Heimbewohnern zu erhalten. Dazu müssen jedoch einige Auflagen erfüllt sein.

Schlagworte

EINRICHTUNG KRANKENKASSE BETREUUNG VEREINBARUNG HEIMBEWOHNER ARBEITSVERTRAG AMBULANTE PFLEGE MENSCHEN FORTBILDUNG HÖHE MUSIK BEWEGUNGSÜBUNGEN TANZEN LESEN SICHERHEIT ORIENTIERUNG