Chirurgische Qualitätssicherung
Claus-Dieter Heidecke, Hartwig Bauer · Der Klinikarzt · 2017 · Heft 01/02 · S. 22-27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der (Muster)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte ist die gewissenhafte Ausübung des ärztlichen Berufs eine ureigene Aufgabe des ärztlichen Berufsstands. „Die gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“ 1. Damit geht einher, dass Ärzte einerseits sich in dem Umfang fortbilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Zum anderen müssen Ärzte an Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlich…